Bauwerktrenn-Polier/-in BP
Bauwerktrenn-Poliere und -Polierinnen leiten Teilabbauten und Rückbauten sowie Trennarbeiten bei Neubauten. Sie planen den wirtschaftlichen Einsatz von Personal und Material und sind für die termin- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten verantwortlich.
Tätigkeiten
Die neue Prüfungsordnung ist seit 1.6.2023 in Kraft. Die Berufsprüfung wird mit Baupolier/in BP fusioniert und demnächst deaktiviert.
Beim Teilabbau und Rückbau bestehender Bausubstanz sowie beim Heraustrennen von Bauteilen in Neubauten wenden Bauwerktrenn-Poliere ressourceneffiziente Verfahren an und sorgen dafür, dass die zurückgebauten Baustoffe umweltgerecht entsorgt werden.
Bauwerktrenn-Polierinnen planen den wirtschaftlichen Einsatz von Personal, Inventar, Material und Fremdleistungen unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit und der Rahmenbedingungen. Sie erbringen die Leistungen nach den Anforderungen der Kunden und nach den anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Bestimmungen.
Auf der Baustelle sorgen Bauwerktrenn-Poliere für eine übersichtliche und effiziente Organisation, die fachgerechte Lagerung des Materials und die korrekte Bedienung und Wartung der Maschinen und Werkzeuge. Sie behalten den Überblick über die Baustelle und kennen die Abläufe. Sie müssen jederzeit entscheiden können, welche Arbeiten Priorität haben, um beispielsweise die Einsätze der Maschinen effizient koordinieren zu können.
Bauwerktrenn-Polierinnen führen mehrere Mitarbeitende. Sie sind sozial kompetent, übernehmen gegenüber ihren Mitarbeitenden eine Vorbildfunktion und spornen sie zu guten Leistungen an. Zudem betreuen sie die Lernenden und begleiten deren praktische Ausbildung.
Bauwerktrenn-Poliere erledigen auch administrative Arbeiten. Sie rapportieren zum Beispiel die erbrachten Leistungen und sammeln die für die Bauabrechnung, die Kostenkontrolle und den Qualitätsnachweis erforderlichen Daten.
Auf der Baustelle überwachen Bauwerktrenn-Polierinnen die Einhaltung der Baunormen und -vorschriften, der Sicherheitsvorschriften sowie der Umweltschutzverordnungen. Sie sorgen auch dafür, dass die Regeln zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz jederzeit eingehalten werden. Sie setzen sich engagiert für den Schutz von Mitarbeitenden und Dritten ein.