Florist/-in BP
Floristen und Floristinnen mit eidg. Fachausweis übernehmen verantwortungsvolle Funktionen in Blumenfachgeschäften. Sie sind für die Betriebsleitung zuständig, führen Mitarbeitende und bilden Lernende aus.
Tätigkeiten
Floristinnen mit eidg. Fachausweis leiten ein (eigenes) Blumenfachgeschäft oder sie übernehmen Führungsfunktionen in Gartenzentren oder -abteilungen. Als erfahrene Fachleute beherrschen sie die floristischen Arbeitstechniken, planen anspruchsvolle Aufträge und sorgen für deren effiziente Umsetzung.
Floristen gestalten Sträusse, Gestecke und andere Pflanzenarrangements. Sie nehmen die Wünsche der Kundschaft auf, berücksichtigen technische Anforderungen, das Budget und bei grösseren Aufträgen die Raumarchitektur. So erarbeiten sie passende Werkstücke und Dekorationskonzepte für Feste, Hochzeiten, Beerdigungen und andere Anlässe. Sie beraten ihre Kundschaft in Bezug auf Stil, Farbkonzept und die daraus folgende Auswahl der Blumen und Pflanzen. Dabei nehmen sie Bezug auf aktuelle Trends in Architektur, Mode und Kunst. Sie informieren ihre Kundschaft über ressourcenschonende Naturmaterialien und kennen die entsprechenden Labels.
Im Geschäft gestalten Floristinnen die Verkaufsräume und Schaufenster attraktiv und einladend und sorgen für eine angenehme Atmosphäre. Sie planen das Sortiment und bestimmen, welche Blumen, Pflanzen und Accessoires verkauft werden. Oft gehört auch das Marketing zu ihren Aufgaben. Sie organisieren sinnvolle Werbemassnahmen und veranstalten teilweise auch Anlässe wie Ausstellungen oder Lesungen im Laden.
Als Geschäftsführende oder deren Stellvertretung übernehmen Floristen auch betriebswirtschaftliche Aufgaben: Sie verantworten den Einkauf, koordinieren Arbeitsabläufe, erstellen Rechnungen und legen Preise fest. Als Vorgesetzte führen sie Mitarbeitende, bilden Lernende aus und sorgen für ein gutes Arbeitsklima.