Eichmeister/-in HFP
Eichmeister und Eichmeisterinnen überprüfen verschiedene Messmittel und kontrollieren Fertigpackungen. Dieses sogenannte Eichen dient dem Schutz vor Falschmessungen. Zu ihrer Kundschaft zählen Einzelpersonen, KMU, Grossfirmen und Amtsstellen.
Tätigkeiten
Eichmeister überprüfen Messmittel und schauen, ob diese den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Zu diesen Geräten gehören zum Beispiel Waagen, Gewichtsstücke und Abgasmessgeräte für Verbrennungsmotoren. Weiter überprüfen sie Durchflussmessapparate, zum Beispiel bei Tanksäulen, sowie Gefässe, Gläser, Fässer, Massstäbe, Bandmasse und Eichkluppen.
Eichmeisterinnen kontrollieren, ob die deklarierten Mengen in Fertigpackungen eingehalten werden. Sie achten darauf, dass Firmen, die ihre Produkte selbst herstellen oder aus Drittstaaten importieren, nur korrekt gefüllte Packungen in den Handel bringen.
Eichmeister sorgen mit ihren genauen Messmitteln für einen fairen Wettbewerb im Handel. Dadurch werden die Konsumentinnen und Konsumenten davor bewahrt, zu viel für die Ware zu bezahlen.
Die Kundschaft von Eichmeistern besteht aus Einzelpersonen, KMU, Grossfirmen und Amtsstellen, die Messmittel einsetzen oder Fertigpackungen herstellen beziehungsweise einführen. Während ihrer Tätigkeit erklären sie die Arbeitsschritte und beanstanden fehlerhafte Angaben. Bei Bedarf verfügen sie Massnahmen, damit nichtkorrekte Messmittel oder Fertigpackungen aus dem Verkehr gezogen werden.
Eichmeisterinnen arbeiten in der Regel sehr selbstständig. Bei ihrer Arbeit sind sie auf ein Fahrzeug angewiesen. Sie benötigen verschiedene Hilfsmittel, wie Spezialgeräte, sogenannte Normale, eigene Waagen und Computer. Mittels spezialisierter Software erfassen sie die Prüfdaten, werten diese aus und verwalten Informationen zu den Messmitteln und der Kundschaft.
Eichmeister tauschen sich mit ihrer Kundschaft per E-Mail, Brief und Telefon aus. Sie sprechen eine zweite Landessprache und verstehen die englischen Fachbegriffe ihrer Branche.
Eichmeisterinnen arbeiten im Auftrag von Kantonen und vollziehen unter Aufsicht des Nationalen Metrologieinstituts (METAS) die massgebenden Gesetze und Verordnungen. Sie stellen einen Jahresplan zusammen und orientieren sich dabei an den von der kantonalen Aufsichtsbehörde und dem METAS gesetzten Zielen.