Fachmann/-frau für Justizvollzug BP
Fachleute für Justizvollzug arbeiten in Institutionen des Freiheitsentzugs. Sie begleiten inhaftierte Personen während unterschiedlicher Arten des Freiheitsentzugs und nehmen dabei sowohl Aufsichts-, Ordnungs-, Führungs- und Sicherheits- als auch Begleit- und Betreuungsaufgaben wahr.
Tätigkeiten
Fachleute für Justizvollzug üben ihre Tätigkeit im Kontext der totalen Institution aus. Sie begleiten und betreuen inhaftierte Personen mit unterschiedlichen Lebensgeschichten und aus verschiedenen Kulturkreisen, die für die Dauer des Freiheitsentzuges in einer Zwangsgemeinschaft zusammenleben. Das können Untersuchungs- oder Sicherheitshaft, Straf- und Massnahmenvollzug oder auch ausländerrechtliche Haft sein.
Fachleute für Justizvollzug gestalten eine professionelle und diskriminierungsfreie Beziehung zu inhaftierten Personen und unterstützen sie bei der Bewältigung des Alltags im Freiheitsentzug. Dabei wirken die Fachleute für Justizvollzug fördernd auf das soziale Verhalten und die Persönlichkeitsentwicklung der inhaftierten Personen ein. Dies setzt einen hohen Grad an Reflexionsfähigkeit und persönlicher Reife voraus sowie die Fähigkeit, auch komplexe und anspruchsvolle Situationen richtig einzuschätzen.
Fachleute für Justizvollzug leisten mit ihrer vielschichtigen Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. In der Arbeit mit delinquenten Menschen ist das Handeln geprägt vom Ziel, Rückfälle in die Kriminalität zu verhindern und potenzielle Opfer zu schützen. Dabei ist die Wiedereingliederung der inhaftierten Personen in die Gesellschaft, neben der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs, eine zentrale Aufgabe.
Fachleute für Justizvollzug bewegen sich im Spannungsfeld der unterschiedlichen Erwartungen, die die Arbeit im Freiheitsentzug mit sich bringt, professionell und integer und respektieren jederzeit die Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns. Die Achtung der Menschenwürde und die Wahrung der Grundrechte ist in der Arbeit mit Menschen in der Untersuchungs- und Sicherheitshaft, im vorzeitigen Straf- und Massnahmenantritt, im Straf- und Massnahmenvollzug und in der ausländerrechtlichen Haft ein handlungsleitendes Prinzip. Die Berufsleute tragen mit ihrer Arbeit zur Ausgestaltung und Durchführung eines vorbildlichen Freiheitsentzuges bei.
Die Arbeit von Fachleuten Justizvollzug ist definiert durch gesetzliche Grundlagen auf Bundes- und Kantonsebene, Empfehlungen und Richtlinien im nationalen wie im internationalen Kontext sowie durch weitere justizvollzugsspezifische Standards.