Krankenversicherungs-Experte/-Expertin HFP
Krankenversicherungs-Experten/-Expertinnen verfügen über vertieftes Fachwissen im Krankenversicherungswesen. Sie verhandeln mit unterschiedlichen Leistungserbringern und entwickeln bzw. vermarkten neue Modelle.
Tätigkeiten
Krankenversicherungs-Experten kennen die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Sozialversicherungszweigen und den sozialen Organisationen. Sie verfügen über ein grosses Fachwissen im Bereich des Versicherungsschutzes bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft, der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach VVG sowie der Taggeldversicherung. Ausserdem klären sie vorlagepflichtige Risiken ab.
Als Leitende von Leistungszentren beurteilen Krankenversicherungs-Expertinnen Lösungsvorschläge sowie Kulanz- und Härtefallleistungen und fällen Entscheide. Dafür beraten sie sich jeweils mit medizinischen und juristischen Fachstellen. Sie sind auch zuständig bei Fragen zur Anwendung der Tarifierung sowie für die Entwicklung von Prozessen für das sogenannte Underwriting. In den Bereichen Managed Care oder Disease Management Programme entwickeln und vermarkten sie neue Modelle. Zur Kundenbindung beziehungsweise Neuakquisition von Versicherten planen sie Marketing- und Vertriebsstrategien und setzen diese um.
Krankenversicherungs-Experten führen Verhandlungen mit Leistungserbringern wie Spitälern, Pflegeheimen, Ärzten, Apothekern und der Spitex. Ihr Ziel ist es, für ihr Versicherungsunternehmen qualitativ optimale Pflegeleistungen zu adäquaten Kosten anzubieten. Für das Controlling erstellen sie Statistiken, Kennzahlen sowie Kosten-Nutzen-Analysen und werten die Zahlen aus. Diese Auswertungen ermöglichen ihnen, Einsparungen im Kostenmanagement zu ermitteln. Sie erstellen Rahmenverträge für Firmenkunden und erschliessen weitere Informationsquellen für eine bedarfsgerechte Planung und Weiterentwicklung im Gesundheitswesen.
Krankenversicherungs-Expertinnen bearbeiten zudem fakultative Rückversicherungsangebote anderer Versicherungsunternehmen. Dabei müssen sie sich an die in den Richtlinien festgesetzten Zeichnungslimiten halten. Sie arbeiten auch mit anderen Versicherungsträgern und Behörden zusammen und verfolgen wichtige Verwaltungs- und Gerichtsurteile, die für ihr Unternehmen bedeutend sein können. Als Vorgesetzte führen sie ihre Mitarbeitenden und übernehmen teilweise Aufgaben in der zentralen Ausbildung.