Fachmann/-frau interkulturelles Dolmetschen/Vermitteln BP
Fachpersonen für interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln sichern und fördern die Verständigung zwischen Angehörigen verschiedener Herkunft, wenn diese über keine gemeinsame Sprache verfügen.
Tätigkeiten
Interkulturell Dolmetschende und Vermittelnde ermöglichen die Verständigung zwischen Fachpersonen und zugewanderten Personen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen. Sie beherrschen die Sprache einer oder mehrerer Migrationsgruppen und kennen die Strukturen, Institutionen und Lebensweisen im Herkunftsland. Ebenso sprechen sie die lokale Amtssprache und sind vertraut mit den schweizerischen Strukturen und Gegebenheiten.
Meistens dolmetschen und vermitteln sie in sogenannten Trialogsituationen. Das sind Gesprächssituationen mit drei Parteien, unabhängig von der Anzahl beteiligter Personen. Interkulturell Dolmetschende und Vermittelnde verfügen über die grundlegenden Dolmetschtechniken und führen die Gespräche vor Ort oder über das Telefon. Sie kommen insbesondere in anspruchsvollen Gesprächen zum Einsatz, sei es in Trialogsituationen im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich, sei es bei Behörden oder im Justizbereich. Sie wirken bei Projekten und Bildungsveranstaltungen im interkulturellen Bereich mit und erleichtern die Kontaktnahme zwischen Fachstellen und spezifischen Migrationsgruppen.
Mit ihrer Arbeit gewährleisten interkulturell Dolmetschende und Vermittelnde, dass die Institutionen des Service Public ihre Aufgaben wahrnehmen und ihre Dienstleistungen erbringen können. Sie leisten so einen Beitrag zum regulären Funktionieren der gesellschaftlichen Strukturen.
Interkulturell Dolmetschende und Vermittelnde ermöglichen es andererseits den zugewanderten Personen, die die lokale Sprache nicht ausreichend beherrschen, sich in den schweizerischen Institutionen und den verschiedenen Zusammenhängen des Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesens zu orientieren und sich zu integrieren.
Fachpersonen für interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln arbeiten in der Regel für einen regionalen oder nationalen Vermittlungsdienst. Im Rahmen ihrer Aufträge handeln sie selbstverantwortlich und halten sich an die berufsethischen Grundsätze wie die Schweigepflicht.