Sicherheitsspezialist/-in in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens BP
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Sicherheitsspezialistinnen und Sicherheitsspezialisten in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens planen Schutz- und Sicherheitsmassnahmen für Spitäler und Heime. Dies beinhaltet zum Beispiel die Evakuierung von Patientinnen und Mitarbeitern, den Umgang mit giftigen oder radioaktiven Abfällen sowie die Organisation bei Katastrophenfällen. Dabei sind sie für die Erstellung und Kontrolle der Konzepte sowie die Schulung des Personals zuständig.
Tätigkeiten
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
Geschäftsleitung zu Sicherheitsfragen beraten
- rechtliche, bauliche und technische Voraussetzungen kennen, um die Geschäftsleitung zu beraten, etwa zu Brandschutz, Evakuierung, Objektschutz, Zutrittsüberwachung oder Schlüsselverwaltung
- mit öffentlichen Fachstellen zusammenarbeiten, um für Katastrophenfälle, ausserordentliche Lagen oder Grossereignisse vorbereitet zu sein
- rechtliche und umweltspezifische Grundlagen kennen, um den fachgerechten Umgang mit Sonderabfällen und Medizinprodukten sicherzustellen
- Geschäftsleitung über die Prävention von Berufskrankheiten informieren und und vorschlagen, wie Berufskrankheiten verhindert werden können
Sicherheitskonzepte erstellen
- Risiken analysieren
- Brandschutzkonzept oder Evakuierungskonzept entwerfen
- in den Konzepten verschiedene Faktoren berücksichtigen zum Beispiel technische Sicherheitsvorkehrungen, rechtliche Grundlagen oder bauliche Gegebenheiten
- bei Bedarf mit externen Fachpersonen Absprachen treffen, zum Beispiel mit der Feuerwehr oder anderen Gesundheitsinstitutionen
- auf der Basis der Konzepte passende Schutzvorkehrungen vorschlagen und planen
Massnahmen umsetzen und kontrollieren
- Schutzvorkehrungen umsetzen und überwachen, beispielsweise für die fachgerechte Lagerung und Entsorgung von Sonderabfällen, wie Spritzen, chemische Abfälle, Gase oder radioaktives Material
- Personal zu Risiken, Sicherheitskonzepten und Massnahmen schulen und ihm das richtige Verhalten im Ernstfall beibringen
- sicherstellen, dass die Sicherheit der Patientinnen und Mitarbeitern jederzeit gewährleitstet ist
- getroffene Massnahmen regelmässig kontrollieren und wenn nötig Konzepte anpassen